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1 Beiträge in dieser Lexikon Kategorie§42a Waffengesetz "Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen"
Innerhalb des Waffengesetzes erläutert der Paragraph § 42a das Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen in Deutschland.